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Abschiebung

Gängige Praxis

Nächtliche Überfälle, willkürliche Inhaftierungen und die ungewisse Zukunft der Betroffenen: Bernd Mesovic von "Pro Asyl" berichtet, wie in Deutschland abgeschoben wird.

Zuender: Kürzlich gab es in Hamburg den Abschiebungs-Fall der Familie Grigorjan. Sie wurde um vier Uhr nachts in ihrer Wohnung überrascht und nach acht Jahren abgeschoben. Kommen solche Praktiken in Deutschland häufig vor?

Bernd Mesovic: Ja, das ist in vielen Fällen gängig. Für die Betroffenen ist diese Form der Abschiebung natürlich sehr unangenehm. In aller Eile müssen sie ihre Sachen packen, die Kinder weinen, dann drängen die Behörden auch noch zum Aufbruch. Um diese Uhrzeit ist es zudem nahezu unmöglich seinen Anwalt zu erreichen.

Zuender: Was würde so ein Anruf noch bringen?

Mesovic: Vermutlich wenig wegen der kurzen Zeit bis zum Abschiebeflug. Wenn aber neue Umstände eintreten - wie etwa bei einer Familientrennung - dann könnte ein Eilantrag die Abschiebung verhindern.

Zuender: Gehen bei Familienabschiebungen alle deutschen Bundesländer gleich vor?

Mesovic: Nein, in manchen Bundesländern weiß die Familie vorher, dass sie abgeschoben wird. Da wird dann häufig ein Familienmitglied, zumeist der Vater in Abschiebehaft genommen. Auch das ist problematisch, denn die Bedingungen in Abschiebehaft sind in der Regel sogar strenger als in Strafhaft.

Zuender: Was ist dann humaner – eine Abschiebung im Morgengrauen oder eine Abschiebung, wo vorher ein Familienmitglied inhaftiert wurde?  

Mesovic: Das können wir nicht sagen. Pro Asyl wünscht sich jedenfalls, dass die Behörden seltener diese Haft beantragen und die Gerichte die Anträge sorgfältiger prüfen – denn auch durch eine strenge Meldepflicht können Abschiebungen gesichert werden. Ein anderes Problem, das wir sehen ist, dass vor Abschiebungen zu wenig Wert auf gesundheitliche Aspekte gelegt wird. Die Ausländerbehörden stellen sich häufig lediglich die Frage: Überlebt der Betroffene den gesamten Flug?

Zuender: Wer entscheidet letzten Endes, ob eine Person flugtauglich ist?

Mesovic: Manchmal machen das Gesundheitsämter, oft sind das aber spezielle Ärzte, die auch ohne behördliche Aufforderung das tun, was die Behörden von ihnen erwarten. Daher bedeutet eine attestierte Reisefähigkeit noch lange nicht, dass die betreffende Person tatsächlich gesund ist. Erst im Jahre 2004 hat der deutsche Ärztetag diese Praxis kritisiert.

Zuender: Kommt es vor, dass Fluggesellschaften bei Abschiebungen mitmischen?

Mesovic: Ja, wir hatten erst vor wenigen Monaten den Fall eines Mannes, der vom privaten Sicherheitspersonal der Fluglinie Gulf Air auf deutschen Boden zwangsediert wurde. Eine Spritze mit so einem starken Beruhigungsmittel zu verabreichen, ist eine klare Körperverletzung. Die Abschiebung wurde dann auch abgebrochen, doch der Übergriff blieb bis heute ohne rechtliche Folgen. Schlimmer noch: Der Mann wurde zwei Wochen später mit der Gulf Air erneut abgeschoben.

Zuender: Was passiert, wenn der Flughafen, an dem der ehemalige Asylwerber ankommt noch hunderte Kilometer von seinem Heimatort entfernt ist. Wie kommt er dann nach Hause?

Mesovic: Das ist tatsächlich ein großes Problem. Vor allem, weil es bei Abschiebungen im Morgengrauen immer wieder vorkommt, dass Personen ohne Bargeld ins Flugzeug gesetzt werden. Das stellt die Betroffenen bei der Landung vor ein echtes Hindernis: Häufig wissen sie nicht einmal, wo sie die erste Nacht verbringen sollen.

Zuender: Haben Flüchtlinge in anderen EU-Staaten bei Abschiebungen ähnliche Probleme wie in Deutschland?

Mesovic: Momentan gibt es von Land zu Land unterschiedliche Regelungen. Die EU-Staaten müssen in den nächsten zwei Jahren aber die so genannte Rückführungsrichtlinie umsetzen. Dann soll es für Abschiebungen europäische Minimalstandards geben.

Weiterlesen im 2. Teil »


 
 



 

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