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Wahlrecht

Münte beim Kindergeburtstag

TEIL 2

Die Befürworter des reinen Kinderwahlrechts berufen sich vor allem auf Artikel 20 des Grundgesetzes: "Alle Gewalt geht vom Volke aus." Warum, so die Frage, werden Kinder und Jugendliche nur auf Grund ihres Alters aus der Demokratie ausgeschlossen? Von politischen Entscheidungen sind sie ebenso betroffen wie Erwachsene, vielleicht sogar viel stärker. Sie haben schließlich die längste Zeit ihres Lebens in Deutschland noch vor sich.

Wären die unter Achtzehnjährigen eine Zielgruppe für wahlkämpfende Politiker, hätte das Auswirkungen auf deren Agenda. Zwischen 15 und 20 Prozent beträgt der Anteil Minderjähriger an der Gesellschaft – das sind 15 bis 20 Prozent potentielle Wählerstimmen mehr. Familienfreundliche Politik, Spielplätze, Schulen und Kinderbetreuung würden plötzlich um einiges wichtiger.

Das Familienwahlrecht hat etwas ganz anderes im Sinn – auch wenn dessen Befürworter ihre Argumentation ebenfalls auf den Artikel 20 aufbauen. Es geht ihnen nicht um den Schlachtruf "Kinder an die Macht!" Statt dessen wollen sie der demographischen Entwicklung ein Schnippchen schlagen. Im Antrag aus dem Jahr 2003 liest sich das dann so: "Die Bereitschaft junger Erwachsener, Eltern zu werden, muss gestärkt (...) werden."

Wer also Kinder macht, soll mehr Gewicht im demokratischen Entscheidungsprozess bekommen, beispielsweise eine zusätzliche Wählerstimme. Damit könnten die Eltern für ihresgleichen höheres Kindergeld, betreute Spielplätze und Windelsubventionen erwirken. Deswegen machen sie noch mehr Kinder, die Alterspyramide steht bald wieder richtig rum.

Das ist nicht logisch, weil Ursache und Wirkung verwechselt werden. Außerdem ist die Konstruktion juristisch wacklig, sie verdreht den Grundsatz des Artikels 20 – auf dem das ganze Vorhaben ja aufbaut – ins Absurde. Gäbe es das Familienwahlrecht, würde dieser nämlich so lauten: "Alle Macht geht vom Volke aus (und ein bisschen mehr Macht vom fruchtbaren Teil des Volkes)".

Warum, fragen die Kritiker, sollten Eltern mehr politisches Gewicht haben als beispielsweise kinderlose Paare? Was macht sie zu Superdemokraten? Und debattieren wir dann in drei Jahren über kinderreiche Neonazis?

Die Abgeordneten um Renate Schmidt schlagen darum einen Remix vor: Wahlrecht ab 0 Jahren (Kinderwahlrecht), aber gleichzeitig stellvertretende Stimmabgabe durch die Eltern (Stellvertreterwahlrecht) " bis das Kind selbst wählen kann und will ". Dass der Bundestag sich dieses Mal darauf einlässt, glaubt nicht einmal Renate Schmidt: "Die nötige Zweidrittelmehrheit zur Änderung des Grundgesetzes werden wir kaum bekommen." Gemeint ist Artikel 38 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat."

Vielleicht liegt ja in diesem Paragraphen eine ganz einfache Lösung für das Problem: Wenn es wirklich um mehr Macht für Jüngere ginge, sollten wir einfach das Mindestwahlalter senken. Das wäre konsequent, denn an achtjährige Wahlkinder glaubt sowieso niemand im Ernst. Eine gute Orientierung liefert der Paragraph 19 des Strafgesetzesbuches, der mit dem vierzehnten Lebensjahr die Schuldunfähigkeit des Kindes für beendet erklärt. Diese Strafmündigkeit lässt sich mit wenigen Worten so erklären: Schuldfähig ist, wer in der Lage ist, die Folgen seines Handelns abzuschätzen. Wer das kann, der sollte eigentlich auch wählen dürfen.

Auch wichtig:

Und was meinst du? Sollen Gören an die Wahlurne? - Das diskutieren wir lieber in der Politiker-WG

Hauptsache vorbei - Vieles ist wichtiger als wählen gehen

Nach Hause - Zuender. Das Netzmagazin


 
 



 

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