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Kavka

Stanley Williams ist tot. Arnold Schwarzenegger hat das nicht verhindert

Markus Kavka über die über die abstruse Begründung Schwarzeneggers und die Reichweite seiner Entscheidung


Das Szenario hätte zynischer kaum sein können. Das Schicksal eines Mannes in den Händen eines anderen, dessen Berühmtheit, Wohlstand und politische Karriere sich darauf gründen, dass er als ‚Terminator’ reihenweise Menschen erschoss. Aber das war ja nur ein Film, und so konnte Arnold Schwarzenegger in seiner Eigenschaft als Gouverneur Kaliforniens und damit als oberster Hüter der Moral und Rechtssprechung heute Nacht guten Gewissens das Gnadengesuch von Stanley ‚Tookie’ Williams ablehnen und die Exekution durchführen lassen. Hasta la vista, Tookie!

Schwarzenegger musste sich dem öffentlichen Druck beugen. Noch immer befürworten in Kalifornien über zwei Drittel der Bevölkerung die Todesstrafe, die letzte Begnadigung eines Todeskandidaten dort ist 38 Jahre her. Schwarzenegger ist politisch angeschlagen, und wenn er 2006 die Wahl gewinnen will, muss er Mehrheiten bringende Entscheidungen treffen, auch wenn es wie in diesem Fall gegen den Willen seiner Familie und gegen den seiner Schauspielerfreunde ist, die sich bis zuletzt für Tookie eingesetzt hatten. Das ist wohl auch das Perverse an Schwarzeneggers Entscheidung - das es mal wieder nur um Macht geht.

Hanebüchen ist in diesem Zusammenhang auch die Begründung des Terminators für die Ablehnung der Begnadigung: Solange Williams sich nicht für die Morde entschuldige, könne es keine Gnade geben. Williams bestritt bis zuletzt, für die vier ihm zur Last gelegten Morde verantwortlich zu sein. Darüber hinaus gibt es Anzeichen, dass seine Verurteilung sich auf die Falschaussage eines Mithäftlings gründete, dem dadurch Haftverminderung in Aussicht gestellt worden war. Und ist es darüber hinaus nicht höchster Ausdruck von Reue, wenn ein Mensch sich im Gefängnis für alle sichtbar vom skrupellosen Gangmitglied zu einem Menschen wandelt, der der Gesellschaft nützt?

In den USA ist jetzt erneut eine heftige Debatte um die Todesstrafe entbrannt, und es wäre fatal, wenn diese Debatte genau so schnell wieder verflachen würde wie das mediale Interesse am Fall Tookie Williams. Denn nicht jeder Todeskandidat hat so viele prominente Fürsprecher. Als am 2. Dezember die tausendste Hinrichtung seit Wiedereinführung der Todesstrafe vollstreckt wurde, meldete sich der örtliche Bischof zu Wort, vor dem Gefängnis demonstrierten die üblichen hundert Leute. Sonst geschah - wie bei fast allen anderen Hinrichtungen - nichts. Warum ist das so? Weil es in den USA akzeptiert wird, dass man schon mal Opfer eines Justizirrtums werden kann oder dass man keine Chance bekommt, seine Taten ernsthaft zu bereuen?

Als im Januar 2003 George Ryan seine Amtszeit als Gouverneur von Illinois damit beendete, dass er in einer spektakulären Aktion das Todesurteil aller 167 zur Hinrichtung bestimmten Kandidaten in eine lebenslange Haftstrafe umwandelte, flackerte sogar in den USA kurz der Gedanke auf, dass die bisherige Praxis der Höchststrafe tatsächlich unvereinbar mit den Prinzipien eines Rechtsstaats ist.

Schwarzenegger hat mit seiner Entscheidung diesen Gedanken wieder zurück in die Steinzeit katapultiert. Den Schuh muss er sich anziehen.

Das Szenario hätte zynischer kaum sein können. Das Schicksal eines Mannes in den Händen eines anderen, dessen Berühmtheit, Wohlstand und politische Karriere sich darauf gründen, dass er als ‚Terminator’ reihenweise Menschen erschoss. Aber das war ja nur ein Film, und so konnte Arnold Schwarzenegger in seiner Eigenschaft als Gouverneur Kaliforniens und damit als oberster Hüter der Moral und Rechtssprechung heute Nacht guten Gewissens das Gnadengesuch von Stanley ‚Tookie’ Williams ablehnen und die Exekution durchführen lassen. Hasta la vista, Tookie!

Schwarzenegger musste sich dem öffentlichen Druck beugen. Noch immer befürworten in Kalifornien über zwei Drittel der Bevölkerung die Todesstrafe, die letzte Begnadigung eines Todeskandidaten dort ist 38 Jahre her. Schwarzenegger ist politisch angeschlagen, und wenn er 2006 die Wahl gewinnen will, muss er Mehrheiten bringende Entscheidungen treffen, auch wenn es wie in diesem Fall gegen den Willen seiner Familie und gegen den seiner Schauspielerfreunde ist, die sich bis zuletzt für Tookie eingesetzt hatten. Das ist wohl auch das Perverse an Schwarzeneggers Entscheidung - das es mal wieder nur um Macht geht.

Hanebüchen ist in diesem Zusammenhang auch die Begründung des Terminators für die Ablehnung der Begnadigung: Solange Williams sich nicht für die Morde entschuldige, könne es keine Gnade geben. Williams bestritt bis zuletzt, für die vier ihm zur Last gelegten Morde verantwortlich zu sein. Darüber hinaus gibt es Anzeichen, dass seine Verurteilung sich auf die Falschaussage eines Mithäftlings gründete, dem dadurch Haftverminderung in Aussicht gestellt worden war. Und ist es darüber hinaus nicht höchster Ausdruck von Reue, wenn ein Mensch sich im Gefängnis für alle sichtbar vom skrupellosen Gangmitglied zu einem Menschen wandelt, der der Gesellschaft nützt?

In den USA ist jetzt erneut eine heftige Debatte um die Todesstrafe entbrannt, und es wäre fatal, wenn diese Debatte genau so schnell wieder verflachen würde wie das mediale Interesse am Fall Tookie Williams. Denn nicht jeder Todeskandidat hat so viele prominente Fürsprecher. Als am 2. Dezember die tausendste Hinrichtung seit Wiedereinführung der Todesstrafe vollstreckt wurde, meldete sich der örtliche Bischof zu Wort, vor dem Gefängnis demonstrierten die üblichen hundert Leute. Sonst geschah - wie bei fast allen anderen Hinrichtungen - nichts. Warum ist das so? Weil es in den USA akzeptiert wird, dass man schon mal Opfer eines Justizirrtums werden kann oder dass man keine Chance bekommt, seine Taten ernsthaft zu bereuen?

Als im Januar 2003 George Ryan seine Amtszeit als Gouverneur von Illinois damit beendete, dass er in einer spektakulären Aktion das Todesurteil aller 167 zur Hinrichtung bestimmten Kandidaten in eine lebenslange Haftstrafe umwandelte, flackerte sogar in den USA kurz der Gedanke auf, dass die bisherige Praxis der Höchststrafe tatsächlich unvereinbar mit den Prinzipien eines Rechtsstaats ist.

Weiterlesen im 2. Teil »


 
 



 

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