Quote
Deutsch per Gesetz?
TEIL 2
Die Analyse zeigt aber auch etwas anderes: Von wirtschaftlichen Interessen einmal abgesehen, zielt die Quotenforderung insgesamt auf die Verbesserung des deutschen musikalischen Radioprogramms. Diese Forderung ist angesichts der durch Deutschland wabernden Klangtapete auch von den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht mehr mit dem Hinweis auf Programmfreiheit zurückzuweisen. Die Hörer, die mit zweifelhaften Erhebungen nach ihren "Wünschen" gefragt werden, haben ein Recht, ein vielfältiges und kulturell-unterhaltsames Programm geboten zu bekommen. Das sich allerdings nicht per Gesetz erzwingen lässt.
Die Diskussion ist aus der Öffentlichkeit verschwunden, und dennoch oder gerade deswegen haben alle Parteien die Sackgasse erkannt, in der sich das Gespräch befand. Selbst die einst so forsch auftretenden öffentlich-rechtlichen Programmmacher signalisieren echte Kompromissbereitschaft. So zeigte sich vor kurzem der ARD-Hörfunk-Vorsitzende Dr. Johannes Grotzky in Bezug auf den deutschen "Dudelfunk" einsichtig. Die Beteiligten tauschen inzwischen leiser und weniger emotional Argumente aus und führen Dialog. Man darf gespannt sein, da kommt hoffentlich noch was.
Auch wenn es nicht die Quote ist.